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Domain-Registrierung – so geht’s

Um sich die Nutzungsrechte für eine Domain zu sichern, muss eine Domain-Registrierung bei der landesspezifischen zentralen Domainvergabestelle (NIC - Network Information Center) veranlasst werden. Für Deutschland ist dies DENIC (www.denic.de). Diese Registrierung kann der zukünftige Domain-Inhaber entweder selbst durchführen, oder über seinen Hosting Provider abwickeln lassen. Das Network Information Center wiederum sorgt für den Eintrag der Domain und ihrer technischen Daten in den Nameserver der Top Level Domain (für Deutschland: .de).

Bei der Domain-Registrierung werden jeweils drei Kontaktpersonen für den jeweiligen Domainnamen benannt: der administrative Ansprechpartner (admin-c), der technische Ansprechpartner (tech-c) und der Zonenverwalter (zone-c). Der administrative Ansprechpartner ist verantwortliche Autorität für die Domain und allgemeiner Ansprechpartner bei Rückfragen. Er ist „Besitzer“ der Domain und für die Einrichtung von Subdomains und die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich. Technischer Ansprechpartner ist die Person, welche die technische Abwicklung und Organisation vornimmt. Tech-c und admin-c kann auch dieselbe Person sein. Der Zonenverwalter schließlich ist der DNS-Administrator der Domain, für den Fall, dass die Domain einen eigenen Nameserver hat. Diese Kontaktpersonen werden in den Whois-Abfragen (z.B.: http://www.denic.de/de/whois/index.jsp) des jeweiligen Network Information Centers hinterlegt.

Siehe auch